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1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete und entgeltliche Begleitung von Kunden durch eine oder mehrere von der Agentur zu vermittelnde Escorts zu Unterhaltungszwecken. Die Agentur wird ausschließlich als Vermittlerin tätig. Der Dienstleistungsvertrag wird zwischen den Escorts und den Kunden geschlossen. Die Bezahlung erfolgt für die zeitlich befristete Begleitung des Kunden durch die Escorts und nicht für bestimmte Dienstleistungen.
2. Vertragsschluss/Ausschluss des Widerrufsrechts
Ihre Buchungsanfrage per Telefon, Mail oder über unser Buchungsformular stellt im juristischen Sinn ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst nach Rücksprache mit der/dem gewünschten Escort und der Übersendung einer Auftragsbestätigung per Mail, gegebenenfalls per telefonischer Zusage durch die Agentur zustande. Sollten Sie Neukunde sein, so setzen Sie sich bitte zunächst telefonisch mit der Agentur in Verbindung. Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert.
Ein Widerrufsrecht ist gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen, da die angebotene Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung steht, die zu einem spezifischem Termin bzw. Zeitraum erfolgen soll.
3. Honorar/Zahlungsarten
Die Höhe des Honorars der Escorts richtet sich nach der Dauer des vereinbarten Dates. Das Honorar ist keine Vergütung für eine bestimmte Dienstleistung. Weitere Angaben zu dem Honorar können Sie den Profilen der einzelnen Escorts und den Informationen im Bereich „Honorare“ auf unserer Website entnehmen. Die auf unserer Website angegebenen Preise enthalten die Mehrwertsteuer.
Das Honorar wird von den jeweiligen Escorts bestimmt, so dass es bei den einzelnen Escorts zu Unterschieden in der Preisgestaltung kommen kann. In den Profilen der Escorts finden Sie auch Informationen zu eventuell anfallenden und von Ihnen zu tragenden Reisekosten. Bitte übergeben Sie das mit der/dem Escort vereinbarte Honorar zu Beginn des Dates an diese(n) in einem unverschlossenen Briefumschlag. Alle während des Dates anfallenden Kosten (z.B. Hotel, Fahrtkosten, Restaurant, Eintrittsgelder) sind von Ihnen zu tragen.
Bei längeren Buchungen bzw. einer längeren Anreise (per KFZ, Bahn oder Flugzeug) wünschen die Escorts eine Anzahlung des vereinbarten Honorars zzgl. der anfallenden Reisekostenpauschale in Form einer Überweisung auf das Agentur Konto.
Die Agentur nimmt Ihre Zahlung treuhänderisch entgegen und leitet diese an den/die jeweiligen Escort weiter. Das Date ist nach Eingang der Anzahlung verbindlich, so dass die/der Escort sich den Termin exklusiv für Sie freihalten wird.
Die Kontoinformationen erhalten Sie auf Anfrage. Gerne können Sie die Anzahlung auch über PayPal leisten, als Bezahlmöglichkeiten stehen Ihnen zudem die herkömmliche Überweisung via Banktransfer zur Verfügung.
Eine Verlängerung des Dates ist mit Einverständnis der Escorts möglich. Nach erfolgter Rücksprache Ihrerseits mit der Escort, teilen Sie uns das gewünschte Zeitfenster mit, die Agentur informiert Sie über das zusätzlich anfallende Honorar.
Das hierfür anfallende zusätzliche Honorar übergeben Sie bitte zu Beginn der Verlängerung an die Escort.
§ 4 Stornierung, Ausfallentschädigung und Organisationsaufwand
4.1 Form der Stornierung
Eine Stornierung des vereinbarten Treffens ist unverzüglich telefonisch unter der angegebenen Rufnummer oder schriftlich per E-Mail an
info@secret-fetishgarden.de zu erklären.
Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Agentur.
Bereits geleistete Anzahlungen dienen der verbindlichen Terminreservierung und werden grundsätzlich nicht erstattet, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
4.2 Stornierung weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn – Entschädigung der Begleitperson
Erfolgt die Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, entsteht ein Anspruch auf Ausfallentschädigung zugunsten der gebuchten Begleitperson, da der Termin exklusiv reserviert war und kurzfristig nicht neu vergeben werden kann.
Es gilt:
a) Anreise noch nicht angetreten
→ pauschale Ausfallentschädigung in Höhe von 280,00 EUR
b) Anreise bereits angetreten
→ pauschale Ausfallentschädigung in Höhe von 500,00 EUR
→ zuzüglich sämtlicher verauslagter Reise- und Unterkunftskosten
Diese Beträge sind unabhängig vom vereinbarten Gesamthonorar geschuldet und werden mit der geleisteten Anzahlung verrechnet.
Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen.
4.3 Verrechnung eines verbleibenden Guthabens
Soweit nach Abzug der geschuldeten Entschädigungen ein Guthaben aus der geleisteten Anzahlung verbleibt, kann dieses einmalig mit einer erneuten Buchung derselben Begleitperson verrechnet werden.
Diese Möglichkeit besteht ausschließlich innerhalb von 8 Wochen ab Erklärung der Stornierung und stellt ein freiwilliges Entgegenkommen der Agentur dar.
Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Wird der Ersatztermin erneut storniert, verfällt das Guthaben ersatzlos.
4.4 Nichterscheinen ohne Stornierung (No-Show)
Erscheint der Kunde ohne vorherige Stornierung oder wirksame Rücktrittserklärung nicht zum vereinbarten Termin, gilt das Treffen als vollständig ausgefallen.
In diesem Fall gelten die bereits geleisteten Zahlungen, insbesondere die Anzahlung, als pauschale Abgeltung des entstandenen organisatorischen, zeitlichen und wirtschaftlichen Aufwands der Agentur sowie der gebuchten Begleitperson.
Eine Anrechnung auf ein Ersatzdatum oder eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ist ausgeschlossen.
4.5 Reisebuchungen
Für Termine mit Reiseleistungen gilt ein erhöhter Stornoschutz.
Kosten für bereits gebuchte Flug-, Bahn- oder sonstige Verkehrsmittel sowie Unterkünfte können erfahrungsgemäß nicht oder nur teilweise erstattet werden und sind vom Kunden in voller Höhe zu tragen.
4.6 Abbruch des Dates durch die Begleitperson
Die Begleitperson ist berechtigt, das Date unverzüglich abzubrechen, sofern der Kunde den Ablauf nachhaltig stört, gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt oder sich respektlos, übergriffig oder sicherheitsrelevant verhält.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars oder der angefallenen Reise- und Nebenkosten.
4.7 Abbruch nach persönlichem Kennenlernen
Entscheiden sich der Kunde oder die Begleitperson nach dem persönlichen Kennenlernen gegen die Durchführung des Dates, ist die Agentur unverzüglich zu informieren.
In diesem Fall sind vom Kunden ausschließlich die vereinbarte Anzahlung sowie die tatsächlich angefallenen Reise- und Nebenkosten zu tragen.
Ein weitergehender Anspruch auf das vereinbarte Honorar besteht nicht.
4.8 Kurzfristige Stornierung durch die Begleitperson / Agentur
Sollte die Durchführung des Treffens ausnahmsweise durch die gebuchte Begleitperson kurzfristig nicht möglich sein (z. B. aufgrund unvorhersehbarer persönlicher oder gesundheitlicher Umstände), bemüht sich die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen, eine gleichwertige und zumutbare Ersatzbegleitperson anzubieten.
Sofern keine geeignete Ersatzbegleitperson verfügbar ist oder vom Kunden abgelehnt wird, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet.
Bereits vom Kunden eigenständig gebuchte Hotel- oder Reisekosten liegen grundsätzlich in dessen Verantwortungsbereich.
Die Agentur sowie die Begleitpersonen erklären sich jedoch bereit, im Einzelfall eine einvernehmliche und faire Lösung im direkten Austausch zu prüfen.
Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
4.9 Organisations- und Kommunikationsaufwand der Agentur (Staffelung)
Mit der verbindlichen Buchung beauftragt der Kunde die Agentur ausdrücklich mit der vollständigen organisatorischen Abwicklung des Treffens.
Hierzu zählen insbesondere:
-
individuelle Abstimmungen zwischen Kunde und Begleitperson
-
Termin- und Zeitplanung
-
Reise- und Aufenthaltskoordination
-
fortlaufende Kommunikation
-
exklusive Blockierung der Kapazitäten der Begleitperson
Im Falle einer Stornierung wird dieser Aufwand zeitabhängig pauschal abgegolten:
a) Stornierung mehr als 72 Stunden vor Terminbeginn
→ keine zusätzliche Organisationspauschale der Agentur
b) Stornierung zwischen 72 und 24 Stunden vor Terminbeginn
→ Organisations- und Koordinationspauschale in Höhe von 30 % des vereinbarten Agenturhonorars
c) Stornierung weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn
→ Organisations- und Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Agenturhonorars
Diese Pauschalen fallen zusätzlich zu den Entschädigungen gemäß § 4.2 an und werden mit der geleisteten Anzahlung verrechnet.
Der Kunde erkennt an, dass der organisatorische und kommunikative Aufwand der Agentur im Rahmen einer Buchung regelmäßig mehrere Arbeitsstunden umfasst und dieser Aufwand unabhängig davon entsteht, ob das Treffen letztlich durchgeführt wird.
Hierzu zählen insbesondere individuelle Beratung, Termin- und Reiseabstimmung, laufende Kommunikation zwischen allen Beteiligten sowie interne Koordinationsprozesse.
Die in § 4.9 festgelegten Pauschalen orientieren sich an einem branchenüblichen organisatorischen Stundenaufwand der Agentur und dienen der vereinfachten, pauschalen Abgeltung dieser Leistungen.
Eine Einzelabrechnung nach Zeit- oder Kommunikationsumfang erfolgt ausdrücklich nicht.
5. Datenschutz/Verbot der Umgehung der Agentur
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten erfolgt stets in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den für uns geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Eine ausführliche Darstellung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Die durch die Agentur vermittelten Escorts gehen überwiegend einem Hauptberuf nach oder studieren und wünschen keinen privaten Kontaktaustausch mit Kunden. Kunden verpflichten sich, die gebuchten Escorts nicht nach ihren persönlichen Daten zu fragen und diese nicht direkt zu kontaktieren, sondern stets die Agentur als Vermittlerin für die Vereinbarung eines Dates in Anspruch zu nehmen.
6. Kondompflicht
Gemäß § 32 Abs. 1 des Prostituiertenschutzgesetzes müssen beim entgeltlichen Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bussgeld von bis zu EUR 50.000 geahndet werden kann.
7. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teile unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen oder Bestimmungen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen entsprechen.
Diese Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht. Verbraucher mit einem Wohnsitz im Ausland können sich unabhängig von dieser Rechtswahl stets auch auf das Recht des Staates berufen, in dem Sie ihren Wohnsitz haben.




